EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar ist zu dem Schluss gekommen, dass KI-Chatbots „unter bestimmten Umständen“ die Rechte von Presseverlagen verletzen können. Ein Urteil ist das noch nicht, oft folgt das Gericht aber solchen Gutachten.
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News-Artikel: KI-Chatbots können laut EuGH Urheberrechte von Verlagen verletzen