Pseudonymisierung vs. Anonymisierung gemäß der DSGVO

Obwohl die DSGVO längst in Kraft getreten ist, gibt es weiterhin viel Klärungsbedarf. Ein Grund ist die mangelnde Wahrnehmung einiger grundlegender Konzepte der Datenschutzverordnung. Bei vielen Kunden fällt uns auf, dass zwar der Begriff der Anonymisierung häufig im Zusammenhang fällt, aber großes Unwissen über das Konzept der Pseudonymisierung herrscht. Letztere ist mindestens genauso wichtig wie erstere, denn nur wenn sie erfüllt ist, dürfen personenbezogene Daten weiterhin ausgewertet werden.