Persönliche Haftungsrisiken aus der EU-Richtlinie NIS2

Mit der Novelle der Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie (NIS2) legt die EU Mindeststandards für Cybersicherheit fest. Betroffen sind Unternehmen und Behörden ab 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz ab zehn Millionen Euro. Mit NIS2 wird auch eine persönliche Haftung von Geschäftsführern und Vorständen eingeführt, die bei Verstößen gegen die Cybersecurity-Pflichten mit empfindlichen Geldbußen rechnen müssen.

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