Informationsflyer für Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse (UBI) veröffentlicht

Der vom BSI veröffentlichte Flyer erläutert, welche Unternehmen unter die Definition UBI nach § 2 Absatz 14 BSIG fallen und welche Pflichten damit einhergehen, zum Beispiel bei der Meldung von IT-Sicherheitsvorfällen.

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