Georedundante Rechenzentren brauchen 200 km Abstand

Im Dezember 2018 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Version 1.0 der „Kriterien für die Standortwahl höchstverfügbarer und georedundanter Rechenzentren“ herausgegeben. Es geht dabei um ein oder mehrere Ausweich-Datacenter als Maßnahme zur Notfallvorsorge. Also um die Überlegung, ob und wie ein solches möglichst den gesamten zentralen IT-Betrieb übernehmen kann, sollte das jeweils andere nicht voll funktionsfähig sein.