Fingerabdruckpflicht ist angezählt

Der EuGH hat die Verordnung zur Fingerabdruckpflicht aus verfahrensrechtlichen Gründen für ungültig erklärt. Das ist ein Erfolg. Aber wir hätten uns gewünscht, dass das Gericht die Fingerabdruckpflicht kippt, weil sie nicht vereinbar mit unseren EU-Grundrechten ist.

Dieser Artikel wurde indexiert von Digitalcourage

Lesen Sie den originalen Artikel: