Der Stichtag für die DSGVO ist unwiderruflich da!

Mit dem 25. Mai 2018 endet die Übergangsfrist, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / GDPR) gilt unmittelbar und ersetzt in Deutschland zusammen mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz das bisherige BDSG. So klar diese rechtliche Tatsache ist, so offen sind noch viele Punkte bei der Umsetzung. Das Projekt DSGVO ist also nicht abgeschlossen, sondern muss fortgeführt werden.

 

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