Cybersicherheit und digitale Resilienz als Organpflicht

Cyberrisiken entwickeln sich zunehmend zu existenziellen Bedrohungen für Unternehmen. Cybersicherheit und digitale Resilienz sind daher integrale Bestandteile der gesetzlichen Organpflichten von Geschäftsführern und Vorständen. Bei Pflichtverletzungen können Organmitglieder persönlich haften.
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