BVSW gewinnt Ausschreibung der IHK

Die IHK für München und Oberbayern hat den BVSW erneut damit beauftragt, die Inhouse-Unterrichtungen nach §34a GewO durchzuführen.

Die IHK für München und Oberbayern hat den BVSW erneut damit beauftragt, die Inhouse-Unterrichtungen nach §34a GewO durchzuführen.

Die IHK für München und Oberbayern hat den BVSW erneut damit beauftragt, die Inhouse-Unterrichtungen nach §34a GewO durchzuführen.

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