NIS2 gilt, aber kein Amt sagt Unternehmen, ob sie darunter fallen. Wer betroffen ist, muss erhebliche Vorfälle binnen 24 Stunden erstmals melden, und die Geschäftsleitung trägt die Verantwortung. Fünf Pflichten sind entscheidend, vier Fallstricke bremsen die Umsetzung.
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